HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier



Stichtag: Christi Himmelfahrt. (Vierzig Tage nach der Osternacht.)

Es geht um die Freigabe der Projekte des zweiten Halbjahres.

Entscheidungen über Projekte und Projektteile, die im 2. Halbjahr spätestens nach dem Ende der Sommerferien beginnen (sollen, dürfen, müssen, werden).


Was ist zu tun?

  1. Eigenständige Saisonprojekte des zweiten Halbjahres endgültig und vorbehaltlos freigeben.
  2. Die Ausführung von Saisonprojekten des zweiten Halbjahres verbindlich und vollständig beauftragen.
  3. Die Verantwortung für die Ausführung eines jeden Saisonprojekts des zweiten Halbjahres eindeutig, beweisbar und kompromisslos festlegen und vereinbaren: Projektauftraggeber und Projektauftragnehmer (Projektleiter).
  4. Von laufenden Projekten die im zweiten Halbjahr zu leistenden Beiträge und durchzuführenden Phasen sowie die zu erbringenden Leistungen endgültig und vorbehaltlos freigeben und die verantwortliche Durchführung beauftragen und sichern.

Was geschieht?

  1. Abschluss der Arbeiten zur Ermittlung, Entwicklung und Vereinbarungen von Maßnahmen und Vereinbarungen für Projekte und Projektteile des zweiten Halbjahres.
  2. Endgültige Entscheidung über die Saisonprojekte des zweiten Halbjahres.
  3. Endgültige Entscheidung über die Durchführung der Projektteile von laufenden Projekten, die im zweiten Halbjahr zu leisten sind.
  4. Endgültige, vollständige und vorbehaltlose Freigabe der Mittel für Projekte und Projektteile, die im zweiten Halbjahr zu leisten sind.
  5. Sicherstellung der Bevorzugungen der beauftragten Projekte und Projektteile vor dem laufenden Geschäft im zweiten Halbjahr.
  6. Anweisung und Beauftragung der Vorgesetzten und Verantwortlichen, die Durchführung der Projekte und beauftragten Projektteile im zweiten Halbjahr zu ermöglichen, zu sichern und zu unterstützen.

Erforderlich:

  1. Entscheidungsreifer Projektantrag für jedes Saisonprojekt.
  2. Entscheidungsreife Beantragung der freizugebenden Projektteile von laufenden Projekten.
  3. Kompetenz (Vollmacht und Zuständigkeit) für die zu treffenden Entscheidungen.
  4. Freistellung der Personen für die Durchführung der Projekte und Projektteile.
  5. Abschluss der Verträge und Vereinbarungen zur Durchführung der Projekte und Projektteile.
  6. Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit den beteiligten Organisationseinheiten und Personen für die zu erbringenden Beiträge und Leistungen zu den beauftragten Projekten und Projektteilen des zweiten Halbjahres.

Hilfen, Anleitungen, Vorlagen:

  1. Projektantrag, ...mehr dazu.
  2. Festlegung der Verantwortung für Regeln und Ordnung, ...mehr dazu.
  3. Reifestufen von Projekten und Projektteilen,  ...mehr dazu.
  4. Reifegrade von Projekten und Projektteilen, ...mehr dazu.
  5. Erfüllungsgrade von Projekten und Projektteilen, ...mehr dazu.
  6. Entscheidungspunkt, ...mehr dazu.
  7. Entscheidungswege, ...mehr dazu.
  8. Ablauf der Ermittlung, Entwicklung und Vereinbarung von Maßnahmen und Vereinbarungen, ...mehr dazu.
  9. Durchführung von Projekten und Teilen von Projekten, ...mehr dazu.
  10. Erfolgsorientierung, ...mehr dazu.